Steigende Notarkosten ab August 2013
Dass der Bundesrat kurz vor dem Start in die Sommerpause das sprichwörtliche Mammutprogramm absolviert hatte, wurde in der Presse hinlänglich kommentiert. Dass er dabei aber eine für Immobilienkäufer ganz maßgebliche Änderung auf den Weg gebracht hatte, wurde im Eifer des Gefechts wohl offenbar vorsorglich verschwiegen: Ab dem 01. August 2013 steigen die Notar- und Gerichtskosten fürDass der Bundesrat kurz vor dem Start in die Sommerpause das sprichwörtliche Mammutprogramm absolviert hatte, wurde in der Presse hinlänglich kommentiert. Dass er dabei aber eine für Immobilienkäufer ganz maßgebliche Änderung auf den Weg gebracht hatte, wurde im Eifer des Gefechts wohl offenbar vorsorglich verschwiegen:
Ab dem 01. August 2013 steigen die Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung von Immobilienverträgen von bisher 1,5 Prozent auf knapp zwei Prozent.
Da sich die Notar- und Gerichtskosten auf den Kaufpreis der Immobilie beziehen, fällt schon eine geringe Anhebung von 0,5 Prozent ins Gewicht. Wer jetzt noch von den bisherigen Kosten profitieren will, muss seinen Kaufvertrag also umgehend beurkunden.
Für Immobilienkäufer sind die Notar- und Gerichtskosten ein unausweichlicher Kostenfaktor bei jedem Immobilienkauf. Schließlich muss der Kauf notariell beurkundet werden, und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ist ebenfalls zwingend erforderlich.
Die Kosten trägt immer der Käufer, der leider keinerlei Alternativen zur Verfügung hat. Bisher wurden die Kosten der Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch mit 1,5 Prozent des Kaufpreises festgesetzt. Mit der ab 01. August 2013 geltenden Gesetzesänderung steigen diese Kosten nun auf zwei Prozent. Das Ziel der Gesetzesänderung war es, die Gebührenordnung für Notare übersichtlicher und auch leistungsorientierter zu machen.
Der Leidtragende ist allerdings wie so häufig der Käufer, der nun mit steigenden Kosten in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises rechnen muss. Da der Kaufpreis einer Immobilie fast immer im sechsstelligen Bereich liegt, machen schon geringe Erhöhungen um 0,5 Prozent einen deutlichen Anstieg der Ausgaben für die Traumimmobilie aus.
Die Aufteilung des Prozentsatzes von bisher 1,5 Prozent lag bei etwa einem Prozent für die Notargebühren und bei 0,5 Prozent für die Grundbucheintragung. Die Erhöhung auf insgesamt zwei Prozent wird also einzig und allein durch eine gesetzlich festgeschriebene Anhebung der Notargebühren für ihre Leistungen verursacht, nicht aber durch eine Erhöhung der Gerichtskosten für die Grundbucheintragung. Ungeachtet dessen gilt der neue Kostensatz deutschlandweit bei allen Notaren, denn die Gebührenordnung für Notare gilt in jedem Bundesland gleichermaßen.
Fällt der neue Kostensatz für Privatpersonen massiv ins Gewicht, steigen die Ausgaben für Unternehmen und gewerbliche Kunden allerdings deutlich stärker. So muss man bei einzelnen Geschäftsvorfällen zukünftig um einen Anstieg um bis zu 80 Prozent der Kosten rechnen. Sie fallen selbstverständlich nicht bei allen Geschäftsvorgängen an, deshalb lohnt es sich, vor der endgültigen Beurkundung einen sorgfältigen Blick auf die neuen Gebühren zu werfen.
Wer sich derzeit mit dem Gedanken an den Kauf einer Immobilie trägt und zur Berechnung der Kosten einen der Online-Rechner im Internet verwendet, sollte darauf achten, dass diese in der Regel noch auf der alten Gebührenordnung basieren und vermutlich noch nicht angepasst sind. Die interbaufi geht allerdings schon jetzt bei allen Berechnungen von einem Kostensatz in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises für die Notar- und Gerichtskosten aus. Ungeachtet dieser Gesetzesänderung bleibt die eigene Immobilie natürlich eine der wichtigsten Bausteine einer soliden Altersvorsorge.
Damit die Kosten nicht unnötig steigen, ist die interbaufi weiterhin Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine gut durchdachte und günstige Baufinanzierung, die auch langfristig sicher tragbar bleibt.