Zinsbindung
Sie gibt an, wie lange ein vereinbarter Zinssatz gültig ist. Üblich sind Zeiträume von 5, 10, 15 oder 20 Jahren.Sie gibt an, wie lange ein vereinbarter Zinssatz gültig ist. Üblich sind Zeiträume von 5, 10, 15 oder 20 Jahren. Auf Grund der neuen Verbraucherkreditrichtlinie wurde aus dem Begriff „Zinsbindung“ der Begriff „Sollzinsbindung“.