Umschuldung
Jedes Darlehen kann nach Ablauf der Zinsbindung oder zehn Jahre und sechs Monate nach Vollauszahlung (gesetzliche Kündigungsfrist) von den Darlehensnehmern an ein anderes Kreditinstitut umgeschuldet werden.Jedes Darlehen kann nach Ablauf der Zinsbindung oder zehn Jahre und sechs Monate nach Vollauszahlung (gesetzliche Kündigungsfrist) von den Darlehensnehmern an ein anderes Kreditinstitut umgeschuldet werden.