BauProfi ABC

Unser Glossar für Sie rund um das Thema Finanzierung.

Grundbuch

Das öffentliche Register wird beim Amtsgericht geführt und legt die Rechtsverhältnisse an Grundstücken offen.

Das öffentliche Register wird beim Amtsgericht geführt und legt die Rechtsverhältnisse an Grundstücken offen. Das Bestandsverzeichnis enthält die Grundstücksangaben. In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II bauliche Lasten und Beschränkungen wie Betretungs- oder Durchleitungsrechte von anderen, in Abteilung III finanzielle Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann das Grundbuch einsehen.