BauProfi ABC

Unser Glossar für Sie rund um das Thema Finanzierung.

Auflassungs Vormerkung

Die Eintragung in Abteilung II des Grundbuches schützt den Erwerber davor, dass die Immobilie zwischen Kauf und Grundbuch- Eintragung an einen Dritten verkauft oder belastet wird.

Die Eintragung in Abteilung II des Grundbuches schützt den Erwerber davor, dass die Immobilie zwischen Kauf und Grundbuch- Eintragung an einen Dritten verkauft oder belastet wird.